Die Steuererklärung für euren gemeinnützigen Verein — Schritt für Schritt, ohne Behördendeutsch
Alle drei Jahre verlangt das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen die Gemeinnützigkeits-Erklärung (KSt 1 + Anlage Gem). VereinSteuer führt Kassenwarte in verständlichen Fragen hindurch — am Ende steht jede Antwort neben der exakten ELSTER-Zeile zum Abtippen.
2 Minuten, keine Anmeldung, kein Konto.
So funktioniert’s
- 1 · Checken
Der kostenlose Pflicht-Check sagt euch, ob und bis wann euer Verein abgeben muss.
- 2 · Beantworten
Ihr beantwortet verständliche Fragen zu eurem Verein — mit den Zahlen aus eurer Kassenführung. Eure Eingaben bleiben in eurem Browser.
- 3 · Abtippen
Ihr bekommt ein Übertragungsblatt: jede Antwort neben der exakten ELSTER-Zeile — plus fertigen Tätigkeitsbericht als PDF.
Der Dokumenten-Generator
VereinSteuer ist ein webbasierter Dokumenten-Generator für gemeinnützige Vereine: Ihr beantwortet online einen verständlichen Fragenkatalog und erhaltet automatisch erstellte PDF-Dokumente — eine Übertragungshilfe für die Steuererklärung eures Vereins (jede Antwort neben der exakten ELSTER-Zeile) plus Tätigkeitsbericht — zum Selbst-Übertragen in ELSTER. Einmalzahlung, kein Abo; Lieferung sofort als Download und per E-Mail. Reines Software-Produkt, keine Steuerberatung.
99 € Gesamtpreis — gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben
Verfügbar ab 22. Juni 2026. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für digitale Inhalte; in der Startphase gibt es zusätzlich eine Geld-zurück-Garantie: nicht zufrieden → Erstattung, unkompliziert per E-Mail.
Häufige Fragen
- Wie oft muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben?
- In der Regel alle drei Jahre. Das ist eine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung — einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, das Finanzamt kann auch jährlich zur Abgabe auffordern. Abgegeben wird die Erklärung für das letzte Jahr des Drei-Jahres-Zeitraums, mit Unterlagen für alle drei Jahre.
- Welche Formulare verlangt das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen?
- Den Hauptvordruck KSt 1 und die Anlage Gem — wer keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über der Besteuerungsgrenze hat, braucht nur diese beiden. Die Abgabe ist elektronisch über ELSTER vorgeschrieben; Papier geht nur auf Antrag in Härtefällen.
- Bis wann muss die Vereins-Steuererklärung für 2025 abgegeben werden?
- Ohne Steuerberaterin oder Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Übernimmt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Erklärung, gilt der 1. März 2027. Nennt euer Freistellungsbescheid oder ein Schreiben des Finanzamts ein anderes Jahr, gilt das dort Genannte.
- Was ändert sich 2026 für kleine Vereine?
- Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt ab dem Steuerjahr 2026 spürbare Erleichterungen: Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 € auf 50.000 €, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt bei Einnahmen bis 100.000 €, Übungsleiterpauschale (3.300 €) und Ehrenamtspauschale (960 €) steigen, und E-Sport gilt als Sport. Wichtig: Für die Erklärung des Steuerjahres 2025 (Frist 31. Juli 2026) gelten noch die alten Werte.
Was VereinSteuer ist: ein Software-Werkzeug zum Selbst-Ausfüllen — wie ein gut erklärtes Formular. Was es nicht ist: Steuerberatung. Bei besonderen Konstellationen sagt euch der Assistent ehrlich „dafür braucht ihr eine Steuerberaterin" — statt euch durchzuwinken. Preis: 99 € Gesamtpreis — gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Aktuell nehmen wir noch kein Geld an — der Assistent startet am 22. Juni 2026.